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Rückruf von Stahlpatronen und ABS TwinBag-Systemen

Der Lawinenairbaghersteller ABS reagiert auf eine von seinem Zulieferer verursachte Fehlerquelle mit einer sofortigen Rückrufaktion: Alle im Umlauf befindlichen europäischen Stahlpatronen (schwarz) mit Befülldatum vor dem 03. Dezember 2014 müssen ausgetauscht werden. Beim Befüllungsprozess durch den Zulieferer könnten Bearbeitungsrückstände in die Patrone gelangt sein, die das Airbag-System bei einer zukünftigen Auslösung blockieren. Daher sind auch alle Rucksäcke mit ABS TwinBag-Systemen (Doppelairbags), die jemals mit einer Stahlpatrone ausgelöst wurden, zur Überprüfung an ABS einzusenden. Nicht betroffen sind ABS Carbonpatronen und ABS Monoairbags.

Rückruf von Stahlpatronen und ABS TwinBag-Systemen

Der Produzent und Abfüller der Stahlpatronen, die in Airbag-Systemen zum Einsatz kommen, hat ABS darüber informiert, dass im Zuge des Befüllungsprozesses die gelieferten Stahlpatronen möglicherweise mit Bearbeitungsrückständen verunreinigt worden sind. Diese Partikel können das ABS-System bei der Auslösung unter Umständen blockieren. Dieses vom Zulieferer verursachte Problem ist bisher bei drei Trainingsauslösungen aufgetreten.

ABS legt größten Wert auf die Qualität und die Sicherheit seiner Produkte. Deshalb ruft das bayerische Unternehmen alle europäischen Stahlpatronen mit Befülldatum vor dem 03. Dezember 2014 zum Umtausch zurück. Das Befülldatum befindet sich zusammen mit der Gewichtsangabe auf einem runden Aufkleber auf der Patrone (siehe Abbildung).

Besitzer eines ABS TwinBag-Systems, das jemals mit einer europäischen Stahlpatrone ausgelöst wurde (bspw. bei Trainingsauslösungen), müssen ihre Lawinenrucksäcke zur Überprüfung an ABS zurücksenden. Eine Systemkontrolle ist erforderlich, weil bei einer früheren Auslösung des ABS-Systems die Bearbeitungsrückstände bereits ins System gelangt sein und somit eine weitere Auslösung beeinträchtigen oder gar verhindern können.

Rucksäcke mit ABS TwinBag-Systemen, die noch originalverpackt sind bzw. noch nie mit einer Stahlpatrone ausgelöst wurden, sind nicht betroffen und müssen nicht eingesendet werden; lediglich die Auslöseeinheit (Stahlpatrone + Griff) ist in diesem Fall an ABS zum Umtausch zu retournieren. Ebenso nicht betroffen sind ABS Monoairbags sowie ABS Carbonpatronen.

Der Handel wurde von ABS umgehend informiert, zusätzlich hat ABS eine Hotline für Händler und Endkonsumenten eingerichtet.

Alle Informationen zum Ablauf der Rückrufaktion finden Sie unter abs-airbag.com/recall

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